21.2.2011 – „Best Advice“ heißt weder kleinster Preis noch größtmöglicher Deckungsumfang. Im Maklergesetz steht, dass „der im jeweiligen Einzelfall bestmögliche Versicherungsschutz“ zu besorgen ist! Das kann die billigste oder auch die teuerste oder eine ganz andere Lösung sein. Ohne individuelle Risikoanalyse wird man wohl nicht auskommen; egal ob es sich um einen Rahmenvertrag handelt oder nicht. Diese Aufgabe hat der beratende Makler immer, will er nicht Gefahr laufen, in ein Agenturverhältnis zu schlittern.
Rudolf Mittendorfer
zum Artikel: „Der beste Schutz für Anwälte”.
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