22.4.2009 – Ein Kunde kommt in Not oder möchte sonstige Anschaffungen tätigen. Er will seine langjährig angesparte Lebensversicherung rückkaufen, doch stellen sich sehr viele Gesellschaften quer und halten an der dreimonatigen Kündigungsfrist fest. Die Einhaltung dieser Kündigungsfrist ist nicht mehr zeitgemäß und abzuschaffen.
Leo Ausserlechner
leo.ausserlechner@ausserlechner.at
zum Artikel: „Klassische Lebensversicherung schlägt Gold”.
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