19.8.2008 –
Man kann nur hoffen, dass die Instanz mit Richtern besetzt ist, die mehr Bezug zur Realität haben und den tasächlichen Wert einer ordentlichen und oft sehr aufwändigen Beratungsleistung anerkennen.
Natürlich gibt es immer wieder „Schlaumeier“ die sich Beratungsleistungen erschleichen wollen, allerdings kennt man solche Vögel bald und handelt dementsprechend.
Wir sagen da zum Beispiel, der Bestbieter wäre die Ravensburger Allgemeine. Bsher hat nur einer die Frechheit besessen anzurufen, wo die wohl zu erreichen wäre.
Ing. Gerald H. Winterhalder
zum Artikel: „Maklerhonorar: Zweite Runde vor Gericht”.
Dieter Riehm - Es wär' zum Lachen, wenn ... mehr ...
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