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Best advice gibt es nur bei Maklern

3.11.2008 – Eine völlig überflüssige Diskussion: Der Kunde bevollmächtigt den unabhängigen Makler, ihn nach dem gesetzlich vorgeschriebenen Grundsatz „best advice“ zu beraten und seine Verträge abzuschließen. Das ist ja der Sinn der Sache.

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Ein Agent hingegen, mag er noch so gut sein, hat nur den Musterkoffer seines Brötchengebers. Wie soll er agieren, wenn er weiß, die Konkurrenz ist besser und preiswerter? Bei Opel gibt es übrigens auch keinen Porsche zu kaufen.

Ing. Gerald H. Winterhalder

office@alcor.at

zum Artikel: „Die Kundenvollmacht als Zankapfel”.

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