6.11.2008 – Ich bin ja richtig froh, wieder einmal etwas von der Finanzmarktaufsicht zu hören, auch wenn es wieder etwas ist, das es gar nicht gibt.
Worum geht’s? Ohne jetzt auf das ohne schon schwer strapazierte Thema „Provisionsverbot“ eingehen zu wollen, aber den Begriff „Best advice“ gibt’s gar nicht, obwohl uns Versicherungslehre und -wirtschaft das seit mehr als zehn Jahren mit drohenden, erhobenen Zeigefinger einreden wollen. Tatsächlich steht im § 28 Z 3 des Maklergesetzes 1996 der „bestmögliche“ Versicherungsschutz des Einzelfalles und darunter versteht man keineswegs die billigste Prämie, sondern ein ausgewogenes Preis/Leistungsverhältnis mit einer starken Verlässlichkeitskomponente.
Als Beurteilungskriterium gelten Fachkompetenz, Gestion bei der Schadenbearbeitung, Kulanzbereitschaft, Laufzeit, Selbstbehalte aber auch Besondere Vereinbarungen und Klauseln. Als mündiger Bürger, braver Steuerzahler und Standesvertreter sei es mir gestatten, die Damen und Herren der FMA hinzuweisen, ihren Kontrollpflichten im Zusammenhang mit mehr als undurchsichtigen Finanzprodukten von selbsternannten Finanzexperten nachzukommen und keinen Unsinn zu verzapfen, damit unser aller Steuergeld sinnvoll eingesetzt wird.
Manfred Taudes, Dipl. Versicherungstreuhänder
zum Artikel: „Werden Maklerprovisionen verboten?”.
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