Bereicherungsverbot ade?

13.9.2011 – Dieses Produkt rüttelt gewaltig an einem an sich ehernen Grundpfeiler der Branche und des Schadenersatzrechts. Wer einmal erlebt hat, dass eine fünf Jahre alte Brille, die jemandem zertreten wurde, kein Schaden mehr ist, wird sich wundern. Auch wenn Kasko was anderes ist als Haftpflicht – KV, Buft ... – es gibt genug Beispiele, bei denen anders verfahren wird.

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Der Versicherungsnehmer soll durch einen Schaden nicht besser gestellt sein als ohne Schaden. Ein drei Jahre altes Auto neuwertzuentschädigen ist eine sonderbare und bedenkliche „Innovation“.

Rudolf Mittendorfer

r.mittendorfer@verag.at

zum Artikel: „Bawag P.S.K. Leasing legt Kfz-Kaufpreisversicherung auf”.

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