4.6.2013 – Die Hochwasserschäden sind ein Kapitel, bei dem die Versicherbarkeit von Risiken in Frage zu stellen ist. Hier sollen nicht jene, die im Prinzip nie mit Hochwasser rechnen mussten, thematisiert werden, sondern jene Gruppe, die ganz bewusst, meist mit Billigung der jeweiligen Gemeinde (sind ja Steuerzahler) in der roten Zone sehr günstig Grund gekauft hat und nun in immer kürzeren Abständen vom Hochwasser „überrascht“ wird – und hinterher fest abkassieren möchte – oft noch dazu für Sommerdomizile. Das sollte auch kein Fall für die Versichertengemeinschaft sein – das Risiko, ist berechenbar.
Gerald Winterhalder
zum Artikel: „Versicherer rüsten sich für Hochwasserschäden”.
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