29.7.2011 – Wenn man als Berater nicht mindestens drei Unterschriften auf diversen Protokollen mit den jeweiligen Warnhinweisen bzw. der Risikoaufklärung hat, sollte man immer damit rechnen, bei einer Gerichtsverhandlung „zweiter Sieger" zu sein. Am besten wäre es, die gesamten Beratungstätigkeiten auf Video aufzuzeichnen.
Alfred Salzmann
wirtschaftsberatung@finanzquadrat.com
zum Artikel: „Beraterhaftung – auch bei nicht erkennbarem Anlage-Risiko”.
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