Beratungsprotokoll wäre sonst sinnlos

20.9.2010 – Zum einen finde ich das Urteil richtig! Ansonsten wäre ein Beratungsprotokoll völlig sinnlos gewesen. Dass es in der Praxis viele Kunden unterschreiben, ohne es zu lesen – einfach im Vertrauen, weil es wird schon passen –, kann nicht zum Schaden des Vermittlers angeführt werden.

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Andererseits finde ich, dass diese klar und deutlich geschrieben werden müssten, so dass ein Kunde durch einfaches Durchlesen weiß, was er unterfertigt. Wenn zig Paragraphen angeführt werden, bezweifle ich den Sinn eines Beratungsprotokolles!

Horst Bühringer

office@horstbuehringer.at

zum Leserbrief: „Konsumenten nicht als dumme Tölpel abstempeln”.

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