Beratungsdiebstahl

21.8.2008 –

Ich kann der Ansicht einiger Kollegen nur dann folgen, wenn sie die Tätigkeit eines Versicherungsmaklers auf die Versicherungsvermittlung reduziert sehen. Vielleicht sollte man aber in dieser Betrachtungsweise auch einbeziehen, dass Versicherungsvermittlung nur eine Teilaufgabe des Versicherungsmaklers darstellt.

Es ist für renommierte Versicherungsmakler an der Tagesordnung, dass sie auch reine Beratungen, reine Schadenabwicklungen, reine Deckungskonzepte und keine  Vermittlung durchführen. Das kann nicht kostenlos sein und ist es auch nicht. Das ist eben der Unterschied zwischen Agenten und Maklern. Makler können in der gesamten Palette der Beratung und Unterstützung des Kunden auch ohne Vermittlung verdienstlich sein. Agenten müssen verkaufen, wenn sie verdienstlich sein wollen

Es wird also vielfach das fachliche Know How des Versicherungsmaklers und gar keine Versicherungsvermittlung gekauft. Natürlich wird in der Verrechnung des Aufwandes eine Vertragsvermittlung berücksichtigt. Wenn aber Leute unter dem Vorwand, auch die Versicherungsvermittlung zu wünschen, weniger Vergütung zahlen und damit den Versicherungsmakler ihre Probleme kostenlos beheben lassen wollen, ist das eindeutiger Beratungsdiebstahl und ich meine, dass jene die Beratungsdiebstahl unterstützen und dies von der sportlichen Seite oder als Kavaliersdelikt sehen, in die gleiche Schublade zu stecken sind.

Peter Mosgan

mosgan@mosgan.at

zum Artikel: „2.760 Euro Honorar für 17 Beratungsstunden”.

WERBUNG
Ihr Wissen und Ihre Meinung sind gefragt

Ihre Leserbriefe können für andere Leser eine wesentliche Ergänzung zu unserer Berichterstattung sein. Bitte schreiben Sie Ihre Kommentare unter den Artikel in das dafür vorgesehene Eingabefeld.

Die Redaktion freut sich auch über Hintergrund- und Insiderinformationen, wenn sie nicht zur Veröffentlichung unter dem Namen des Informanten bestimmt ist. Wir sichern unseren Lesern absolute Vertraulichkeit zu! Schreiben Sie bitte an redaktion@versicherungsjournal.at.

Allgemeine Pressemitteilungen erbitten wir an meldungen@versicherungsjournal.at.

weitere Leserbriefe
21.8.2008 – KR Engelbert Löcker zum Artikel „2.760 Euro Honorar für 17 Beratungsstunden”. mehr ...
 
21.8.2008 – Stephan Weckbecker-Erggelet zum Artikel „2.760 Euro Honorar für 17 Beratungsstunden”. mehr ...
 
21.8.2008 – Andreas Baumgartner zum Artikel „2.760 Euro Honorar für 17 Beratungsstunden”. mehr ...