19.9.2008 – Eine bemerkenswerte Entscheidung, die aber in die mir in ähnlichen Fällen bekannte Spruchpraxis passt: Bauer züchtet im Stall Hühner, stellt im Herbst einen Ofen in den Stall, schremmt ein Loch in die Decke, oben am Dachboden wird Heu verwahrt, der Landmann steckt ein Ofenrohr durch das Heu, entfernt ein paar Dachziegel und heizt ein.
Den darauf folgenden Brand hätte er auf Grund seines Wissensgrades nicht vorhersehen können, sagen die Richter, daher musste die Versicherung zahlen …
Hätte man nicht beim Alko.- und Drogenurteil prüfen müssen, ob sich der Kläger nicht strafbar gemacht hat, weil er die Fahrt nicht verhindert hat?
Ing. Gerald H. Winterhalder
zum Artikel: „Schmerzensgeld trotz Kokain und Alkohol”.
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