Beitragsgerechtigkeit

9.3.2012 – Das Krankengeld für Sebständige darf nicht aus den Mitteln der Unfallbeiträge für Dienstnehmer/innen finanziert werden. Recht so, gewidmete Mittel müssen zweckgebunden verwendet werden!

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Genauso wäre es recht und gerecht, wenn die ausschließlich von den Dienstgebern geleisteten Unfallbeiträge zweckgebunden nur für Arbeits- und Wegeunfälle verwendet würden. Die Anzahl der Arbeitsunfälle sinkt ständig. Für die überwiegenden anderen Unfälle im Bereich Freizeit und Sport ist die Dienstgeberseite gar nicht zuständig. Also gibt es dafür einen Ergänzungsbeitrag aus den Dienstnehmerbeiträgen der Sozialversicherung. Der deckt nach Meinung von Fachleuten die Leistungen der AUVA für die Privat- und Sportunfälle bei weitem nicht ab. Die derzeitige Lösung ist einfach! Man entnimmt den Rest aus den Dienstgeberbeiträgen für Arbeitsunfälle.

Dem Ansinnen der AK kann man leicht nachkommen. Die Kosten der Nicht-Arbeitsunfälle werden nicht mehr aus den Dienstgeberbeiträgen subventioniert. Es würde sich mit dieser Maßnahme eine Beitragskürzung gut ausgehen und es bliebe genug für die Finanzierung der Krankengeldansprüche der Kleinunternehmer übrig. Die Diensgeber brauchen sich für ihren Krankengeldanspruch nicht aus den Beiträgen der Unfallversicherung für Dienstnehmer/innen bedienen, wenn diese nicht für den Kostenersatz ihrer Privat- und Sportunfälle aus diesen Beiträgen bedient würden.

So einfach ginge es, dem Wunsch der AK nach Beitragsgerechtigkeit nachzukommen !

Akad Vkfm Paul Veselka

p.veselka@verag.at

zum Artikel: „Krankengeld für Selbstständige: Kritik aus der AK”.

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