Beispiel für Stillstand

17.5.2011 – Das aktuelle VwGH-Urteil zum Mehrfachagenten ist ein Bespiel für mangelnde Wirtschaftskompetenz und Verantwortlichkeit von Gesetzgeber, Behörden und Gerichtswesen. Die Gesamtlage schadet den Schutzinteressen der Kunden wie vor allem der unabhängigen Beratung in Versicherungsfragen.

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Mindestens seit 2007 besteht im Zusammenhang mit der Ausübungspraxis von Mehrfachagenten das dringende Anliegen zur Klärung einer für Kunden wie Berufsangehörige wichtigen Rechtsfrage, die aufgrund einer schlampigen Gestaltung der Gewerbeordnung offen ist.

Der Verweis auf die EU-Vermittler-Richtlinie durch den VwGH lässt befürchten, dass wir einer Lösung am so genannten Nimmerleinstag entgegen gehen. Denn EU-Richtlinien schaffen Rahmenbedingungen, die nationale Eigenheiten nicht berühren, weil eine echte „Harmonisierung“ mangels gemeinsamen EU-Zivilrechts nicht erfolgt.

Dazu passt die Tatsache, dass seit Dezember 2008 eine „umfassende Systemreform der Anlageberatungsberufe“ vom österreichischen Parlament eingefordert wird, ohne dass es dafür zumindest einen öffentlichen Dialog bisher gab.

Es gibt viele Standpunkte, insbesondere Besitzverteidigungen und mindestens so viele Widersprüche zum letzten WAG-Entwurf, der erneut nach 2009 meilenweit vom Parlamentsauftrag entfernt ist. Ein weiteres Beispiel für Stillstand in einer wichtigen Wirtschaftsfrage.

Walter Michael Fink

office@RMF.at

zum Artikel: „Dämpfer für Mehrfachagenten vor dem VwGH”.

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