20.4.2011 – Systematisch gehört die klassische Lebensversicherung nicht zu den Produktgruppen, die von der Richtlinie umfasst sein sollen (wobei sich die Frage stellt, ob sich eine Qualifikation als versicherungsbasiertes Investmentprodukt oder strukturiertes Endverbraucherprodukt nicht doch argumentieren lässt).
Wenn man sich aber die einzelnen Punkte des neuen „Beipackzettels“ ansieht, dann stellt sich schon die Frage, ob es nicht für den Konsumenten besser wäre, auch bei der Klassischen diese Informationen zu erhalten. Ich frage mich, ob da nicht andere Interessen dahinter stecken.
Matthias Lang
zum Artikel: „„Die Klassische soll nicht zum ‚PRIP‘ werden“”.
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