Bei Lust auf „süße Trauben“ Gewerbeschein wechseln

26.7.2011 – Ihr Standpunkt, Herr Winterhalder, bringt es auf den Punkt und diesen Zugang teile ich hundertprozentig. Ein Versicherungsagent hat Rechte und Pflichten und ein Versicherungsmakler ebenso. Sollte einen nach diesen „süßen Trauben“ des anderen gelüsten, dann soll er gefälligst den einen Gewerbeschein zurückgeben und dafür Sorge tragen, dass er den anderen erhält. So einfach wäre das.

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Dafür wäre aber eine klare Gesetzeslage notwendig (samt rigorosem Controlling und Maßahmen bei Verstößen). Leider existiert diese noch nicht – bis dahin wäre es wünschenswert, wenn die bisherigen Gesetze von allen Marktteilnehmern eingehalten würden.

Solange aber Versicherungsagenten in der Öffentlichkeit als „Quasimakler“ Marketing betreiben und Versicherungsmakler mit drei Courtagevereinbarungen „best advice“ anbieten, machen wir uns alle gegenseitig das Leben schwer. Aber die Hoffnung stirbt bekanntlich zum Schluss.

Raimund Hirzer

hirzer@faro-gmbh.at

zum Leserbrief: „Einspruch”.

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