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Befähigungsnachweis

6.11.2008 – Makler und Vermögensberater brauchen für die Berufsausbildung Befähigungs-nachweise, die Damen und Herren von der Finanzmarktaufsicht offenbar nicht. Aufsicht und Kontrolle sind natürlich gut und notwendig, sollten sich aber auch darauf beschränken und nicht für Gestaltung und Diktat missbraucht werden.

Der einzige Weg, das sicherzustellen, ist, dass Mitarbeiter derartiger Behörden für den Unsinn, den sie produzieren, direkt belangt werden können und im Fall einer rechtskräftigen Verurteilung dann mit Berufsverbot belegt werden. Dann werden wir uns unserer Finanzmarktaufsicht nicht mehr schämen müssen.

Christoph Ledel

christoph.ledel@gmx.at

zum Artikel: „Werden Maklerprovisionen verboten?”.

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