Bedingungen kann man nicht – nur so – für einen Vertrag ändern

30.6.2016 – Die Neos scheinen mit den Grundsätzen des Privatrechts kaum vertraut zu sein. Versicherungsbedingungen können nicht – nur so – für einen geschlossenen Vertrag abgeändert werden. Wenn der VKI die Abänderungen einer Klausel durchsetzt, dann ohnhin zum Vorteil des Versicherungsnehmers.

WERBUNG

Übrigens, die allerwenigsten Versicherungsnehmer lesen sie, wenn überhaupt, dann im Schadens-/Leistungsfall. Was nebenbei bemerkt nicht sehr g’scheit ist, weil ’s Obligenheit zu be(ob)achten gibt, die über die regelmäßige Entrichtung der Prämie hinausgehen.

Friedrich-Karl Ludwig MAS

ludwig@ludwig-lup.com

zum Artikel: „Parlament berät Online-Pflicht für Versicherungsbedingungen”.

Ihr Wissen und Ihre Meinung sind gefragt

Ihre Leserbriefe können für andere Leser eine wesentliche Ergänzung zu unserer Berichterstattung sein. Bitte schreiben Sie Ihre Kommentare unter den Artikel in das dafür vorgesehene Eingabefeld.

Die Redaktion freut sich auch über Hintergrund- und Insiderinformationen, wenn sie nicht zur Veröffentlichung unter dem Namen des Informanten bestimmt ist. Wir sichern unseren Lesern absolute Vertraulichkeit zu! Schreiben Sie bitte an redaktion@versicherungsjournal.at.

Allgemeine Pressemitteilungen erbitten wir an meldungen@versicherungsjournal.at.

weitere Leserbriefe