„B’stemmkultur“

3.11.2010 – Bekanntlich sollte nicht alles, das machbar ist, auch gemacht werden. Das gilt für viele Bereiche des Lebens und das Haltesignal sollte jedenfalls dort angesiedelt sein, wo ethische, ökonomische und ökologische Grenzen überschritten werden.

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Die Klagen des VKI gegen die 10-Jahresfrist bei der Zukunftsvorsorge sind ein Beispiel für das Überschreiten vernünftiger Grenzen. Nur weil der Gesetzgeber (wieder einmal) schludrig gearbeitet hat und das Kündigungsverbot unklar gestaltet war, muss man keine Prinzipienprozesse führen. Noch dazu wenn der Klagsführer selbst einräumt, dass vorzeitige Kündigungen wirtschaftlicher Unsinn sind.

Wozu das also? Nur um zu zeigen, dass man etwas durchsetzt? Für wen? Für die betroffenen Sparer jedenfalls nicht, fürs juristische Ego schon eher. Aus „B’stemm“ halt, wie die österreichische Sprache so schön ausdrückt.

Rudolf Mittendorfer

r.mittendorfer@verag.at

zum Artikel: „Zukunftsvorsorge muss vor den OGH”.

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