Ausbeuten von Beraterwissen

7.3.2012 – Unterstellen wir einmal, alle Berater sind gut ausgebildet, deklarieren sich korrekt und beraten gut. Unterstellen wir weiters, dass „Geiz ist geil“ nicht morgen abgeschafft wird, sondern immer mehr als Lebensprinzip der meisten Konsumenten gelten wird.

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Und nehmen wir einmal an, jemand will ein Auto kaufen. Aussuchen des Entgeltes heißt dann, zum Händler zu gehen und zu sagen: Ich kaufe vielleicht ein Auto und du verdienst Provision. Aber vorher möchte ich 3 Tage probefahren. Nach einiger Zeit – und mehreren Probefahrten mit verschiedenen Modellen und Marken – hat der Interessent alles Wissen aufgesaugt und kauft tatsächlich.

Aber wo? Wird er beim billigsten Anbieter (inkl. Provision) kaufen oder will er dann nicht doch ein „Nettoauto“ – und bezahlt halt 150 Euro für eine Stunde Erklärung der Bedienungsanleitung? Soll heißen: Diese Stunde ist korrekt bezahlt – aber vorher haben schon viele auf Verdacht und in Erwartung einer Geschäftschance ihr Know-how preisgegeben – und erhalten kein Entgelt.

Wem das zu theoretisch klingen mag, der denke an den Elektrohändler Köck. Dem ist genau das widerfahren – und der Betrieb ging in Konkurs. Wahlmöglichkeit klingt immer gut – aber man muss sich schon im Klaren sein, dass sich dann konsequenterweise der, der wählen darf, immer die für ihn günstigere Variante aussuchen wird. Offensichtlich sieht Brüssel das nicht so – wenn die unabhängigen Berater aus dem Markt sind, wird es für die Erkenntnis zu spät sein.

Rudolf Mittendorfer

r.mittendorfer@verag.at

zum Artikel: „Göltl: Kunden sollen passendes Entgeltmodell wählen können”.

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