Aus Schaden klüger werden

23.2.2016 – Dass die Vorgangsweise von Wüstenrot gelinde gesagt „suboptimal“ war, wurde ja zum Glück ausgiebig diskutiert und es ist erfreulich, dass nun der Boden für konstruktives Handeln wieder betreten wird.

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Die Sache kann aber auch etwas weiteres Gutes haben. Denn abgesehen von der unerfreulichen Provisionsdebatte rückte auch der rechtliche Aspekt der Courtagevereinbarungen in den Fokus. Da gibt es sowohl bei Versicherungscourtagen teils intensiven Verbesserungsbedarf, aber auch und besonders bei Bausparkassen. Ich möchte dabei daran erinnern, dass ein Anbieter eine Tochter mit dem Gewerbe Versicherungsagent gegründet hat, über welche die Makler, Agenten und Vermögensberater einreichen müssen.

Jeder unabhängige Vermittler sollte auch die jeweiligen Datenschutzbestimmungen kritisch prüfen, die er mit der Courtage unterschreibt – da gibt es manche Überraschung.

Die Prüfung durch den Fachverband der FDL ist ein lange vermisster wichtiger Schritt, der jedwede Unterstützung verdient.

Rudolf Mittendorfer

wko@rudolfmittendorfer.at

zum Artikel: „Wüstenrot-Provisionsvereinbarung: Post für Finanzdienstleister”.

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