10.7.2012 – Die schlagartig eingetretene Dialoghärte zur so genannten „IMD 2“ fällt auf. Wo liegen die Wurzeln des gegenseitigen Unverständnisses? Wer hat den Vorteil einer EU-weiten selbstzerstörerischen Markt- und Wettbewerbsvernichtung in einem Kernbereich der Wirtschaft?
Es muss und wird möglich sein, die Interessen zum Vorteil aller für die pragmatische Vernunft zu gewinnen. Dazu bedarf es der gemeinsamen mentalen Dialogabkehr vom schnöden Mammon und der Hinwendung zum Primat der Offenlegung von Rechtswissen und zertifizierten Aus- und Weiterbildung.
Verständnisfindung setzt Begriffstransparenz voraus. Es gibt Berater, Makler, Treuhänder (BMT) und Verkäufer, allesamt mit einer völlig unterschiedlichen Wissensqualität. Für einen Wissensberuf ist das ein einzigartiges Marktphänomen zum Nachteil der Kunden. Der irreführende Begriff „Vermittler“ neutralisiert die so wichtige Kenntnis über die Rechtsstellung der Beraterformen zum Kunden. Spätestens vor Gericht wird das auch dem Kunden bewusst. Wir tun also gut daran, den „Vermittler“ aus unserem Sprachregister zu streichen. Detto das Kürzel „IMD“, weil es ganz wesentlich um die Weitergabe und Offenlegung von Rechtswissen über Versicherungen geht, das heißt um „Disclosure of Insurance Knowledge“ = „DIK“.
Jegliches Entgelt für alle Beraterformen bezahlt immer der Klient. Leistung und Haftung verdienen angemessenes Entgelt. Die Problematik liegt in der „Kostenwahrheit“, die es im englischen Sprachraum kulturell nicht gibt. Kostenwahrheit zwischen Berater und Verkäufer ist strukturell unmöglich, da die Zurechnung der Entgelt-Fixanteile beim Verkäufer auf den einzelnen Vertragsabschluss nicht herstellbar ist. Offenlegung und Provisionsverbot für alle Beraterformen verzerren daher den Markt, terminieren die unabhängige Beratung zum Nachteil der Konsumenten.
Einen Entgelt-Interessenkonflikt haben nur Verkäufer, in jeder Branche, wie etwa im Handel zuerst das Produkt mit der höchsten Marge dem Kunden angeboten wird. Kunden entscheiden nach Produktnutzen, Image und Preis und nicht nach der Marge. Korrektiv ist der Wettbewerb.
Berater sind nachweislich die besten Verbraucherschützer. Die Auswahl der Beraterform durch den Kunden verlangt das Primat der Offenlegung aller Beraterformen, der Rechtsstellung und der nachweislichen Wissensqualität: Formale Sicherheit bieten die „European Business Card“ inkl. „Trustcheck“ bei jeder Antragserfassung.
Walter Michael Fink
zum Artikel: „„Offenlegung reicht nicht aus“”.
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