18.8.2010 – Wieso greifen Sie dann nicht auf Netto-Produkte zurück mit einer separaten Trennung von Versicherungsvertrag und Vermittlungsgebühr, wenn man schon den Kunden auf diese Weise binden muss / will? Der OGH hat bereits die Legalität solcher Produkte genehmigt und da können Sie die Provision auf legalem Wege vom Kunden zurückfordern!
Sebastian Aigner
zum Artikel: „Kaum Chancen bei Provisionsausfall”.
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