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Auf Erträge achten

10.11.2009 – Es scheint, als ob Herr und Frau Österreicher wieder einmal übervorteilt werden sollen. Offensichtlich unterstellt man allen bisherigen Kunden (rund 1,4 Millionen!), nicht wissend um die gesetzlichen Rahmenbedingungen, eine geförderte Vorsorge abgeschlossen zu haben. Sollte man nicht versuchen, im Sinne einer die gesetzliche Alterspension ergänzende Vorsorge mit staatlicher Förderung möglichst nahe an den Pensionszeitpunkt heranzuführen? Bindefristen sind in Anbetracht sehr restriktiver Garantien doch nur förderlich für den erwirtschaftbaren Ertrag. Vergessen sind offenbar beanstandete Renditen von BVKs, die darunter leiden, dass Fluktuation und Garantien in einem für hohe Erträge nicht sehr förderlichen Verhältnis stehen. Sinnvolle Erträge lassen sich nur dann erreichen, wenn mit einer gewissen Anlagedauer gerechnet werden kann.

Garantien sind naturgemäß mit Kosten verbunden, sodass im Sinne einer langfristigen Vorsorge eine Mindestbindefrist von zehn Jahren als durchaus zielgerichtet und vertretbar anzusehen ist. Warum die Erweiterung der möglichen Produkte – ohne dabei das Garantieprodukt aufzugeben – als Nachteil empfunden wird, ist schwer verständlich. Kunden eine Wahl zu geben, sollte nicht als Nachteil ausgelegt werden. Die grundsätzlich akkordierte Pensionskassen-Reform sieht doch auch Lebensphasenmodelle vor, warum nicht auch hier?

Wolfgang Menghin

wmenghin@nuernberger.at

zum Artikel: „Massive Breitseite gegen Versicherungen”.

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