Auf eine Berufsgruppe beschränkt

5.3.2008 – Dieser Artikel trifft den Nagel auf dem Kopf, denn wir Versicherungsmakler haben nichts gegen Transparenz, aber die heimische Versicherungswirtschaft versucht es staatlich so zu regeln, dass sich diese Transparenz einzig auf die Provisionskosten der Versicherungsmakler, und nur auf diese Berufsgruppe, beschränkt.

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Dagegen verwehren wir uns, denn Transparenz muss für alle Vermittler gelten und es müssen alle Vertriebskosten der Versicherung inkludiert sein, nicht nur die Provisionen der Vermittler.

So wird das auch in einigen EU-Staaten bereits gehandhabt, aber die österreichische Versicherungsmacht will es anders. Das widerspricht dem Gleichbehandlungsprinzip in der EU, und wir unabhängigen Versicherungsmakler werden für diese Gleichbehandlung kämpfen müssen!

Gerhard Pesendorfer

gerhard.pesendorfer@mbp-versicherungsmakler.at

zum Artikel: „Gutes Geld für gute Arbeit”.

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