Auf die individuelle Situation kommt es an

2.8.2010 – Das Maklergesetz beinhaltet erhebliche Mängel, aber auch eine sehr gelungene Formulierung: „den im jeweiligen Einzelfall bestmöglichen Rat!“ Das bedeutet, dass es kein „bestes“ Produkt gibt, sondern dass die Aufgabe des Beraters ist, die individuell sinnvollste Lösung für den jeweiligen Kunden zu finden. (Dass ich davon überzeugt bin, dass diese Aufgabe am ehesten von unabhängigen MaklerInnen zu bewerkstelligen ist, wird niemanden überraschen.)

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Ob ein Kunde überwiegend Ablebensrisiko absichern will bzw. muss, ob es um größtmögliche Kapitalansammlung geht oder ob vielmehr das Langlebigkeitsrisiko abgedeckt werden soll, kann doch nur in der Prüfung der persönlichen Lebensumstände und nach Kenntnis der Erwartungen und Wünsche des Kunden beurteilt werden. Je nachdem werden sehr unterschiedliche Produkte als „best advice“ herauskommen. Die Vielfalt der Produkte ist ein Verdienst der Versicherungsindustrie und auch dem Wettbewerb gedankt. Die Auswahlberatung ist ein Privileg der unabhängigen Makler. Dabei ist es durchaus logisch und legitim, zu verschiedenen Lösungen zu gelangen. Schließlich haben sowohl Kunden wie auch Berater unterschiedliche Meinungen und Erfahrungen zu bestimmten Produkten und Risken.

Klar ist, dass nur eine sorgfältige Dokumentation spätere Diskussionen und allfällige Haftungen hintanhält. Und klar sollte auch sein (und der VKI schreibt dies auch), dass kein Weg an einer intensivierten privaten Vorsorge vorbeiführt. So betrachtet bietet diese „Untersuchung“ des Konsumentenschutzes eine willkommene Gelegenheit, mit Kunden ein Evalulierungsgespräch der Vorsorge zu führen.

Noch etwas – alle Medien, die über diese VKI-Geschichte berichtet haben, haben auch Leserbriefseiten. Kommentare von Experten würden dazu führen, die Notwendigkeit der Vorsorge selbst, wie auch einer kompetenten unabhängigen Beratung kostenlos kommunizieren zu können. Die beste Vorsorge gibt es nämlich nicht bei irgendeiner Bank, sondern durch geprüfte unabhängige Experten, die auch rechtlich auf der Seite des Kunden stehen.

Rudolf Mittendorfer

r.mittendorfer@verag.at

zum Artikel: „Lebensversicherer nehmen VKI-Test in die Mangel”.

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