Auf Details beim Rechtschutz achten

12.6.2009 – Es gibt bei uns kaum Vollkunden, die nicht Rechtschutz versichert sind. Man muß allerdings bei der Auswahl der Anbieter sehr aufpassen, liegt doch der Teufel, wie so oft, im Detail. Bestimmte Risken sind manchmal überhaupt nicht oder aber nicht bis zum Höchstgericht versichert. Ein weiterer Punkt ist der Selbstbehalt bei selbstgewähltem Anwalt. Wir vermitteln nur an Gesellschaften, bei denen, soferne der Wahlanwalt auch die üblichen Rabatte gewährt (Vorsicht, auch hier bestehen  Unterschiede), kein Selbstbehalt zum Abzug kommt.

Ing. Gerald H. Winterhalder

office@alcor.at

zum Artikel: „Hochsaison für Rechtsschutz”.

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