25.6.2010 – Lobenswert wäre auch eine Vorgehensweise gegen Treueboni. Immerhin wird bei Verträgen mit Kombination von Dauerrabatt und Treuebonus der Kunde in finanzieller Hinsicht wirklich gezwungen, am Vertrag festzuhalten. Nach drei Jahren bereits mehr als 100 Prozent der Jahresprämie retour zu erstatten, ist für viele Kunden oftmals ein Kriterium, den Vertrag einfach bei zu behalten.
Markus Leitgeb, amaru Consulting
zum Artikel: „Dauerrabattklauseln gesetzwidrig”.
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