Auch kleinere Makler machen ordentliche Arbeit

6.9.2010 – Nicht alles, was hinkt, ist schon ein Vergleich. Sorry, aber wenn ein Makler die Vorschriften des Maklergesetzes zum „Best Advice“ – übrigens ein zwingendes Recht – einhält, wird er zwangsläufig zum „Anscheinsmakler“, da ja immer die gleichen VU Bestbieter bei gleichem Leistungsangebot sind. Das zeigen deutlich diverse Vergleichsprogramme. Beim Großkundengeschäft ist das nicht anders, da viele VU Spezialwordings gar nicht anbieten und / oder an ihren Rückversicherungskapazitäten scheitern.

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Dass Makler kaum im Konsumentenbereich tätig sind, kann ich allerdings bestätigen. Wir haben beispielsweise auch den Vertrieb aller „Vorsorgelösungen“ ohne Kapitalgarantie, wie man sieht, zu Recht verweigert. Das gilt übrigens bei uns auch für die staatlich geförderte Pensionsvorsorge. Wo kommen aber bitte die 1,4 Millionen Verträge her? Die „Vorsorgelösungen“ wurden inzwischen inges. zu „Sorgelösungen“. Das war vorhersehbar – s. „Murphy´s Law“.

Übrigens ist die Behauptung, dass nur Großmakler ordentliche Maklerarbiet leisten können, als falsch und anmaßend zurückzuweisen. Wir haben viele gegenteilige Erfahrungen. Es kommt immer nur auf die handelnden Personen an. Vielfach stellen wir bei Großmaklern haarsträubende Fehlleistungen fest. Das könnte sich ein kleinerer Makler schon aus Haftungsgründen nicht leisten. Der heute festzustellende Trend zum Großmakler beginnt zu degenerieren und wird dort seine Grenzen finden.

Prok. Gerhard Plischek

gjplischek@tresky.net

zum Leserbrief: „Viele Makler sind „Anscheinsmakler“”.

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