Arbeiterkammer-Vergleich

17.4.2008 – Die Frage nach der Gewerbeberechtigung ist berechtigt, meine ich. Besonders bei jenen Landeskammern, welche sich diese Vergleiche auch bezahlen lassen.

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Würde man dazu nicht auch einen Gewerbeschein benötigen? Fällt das nicht unter das Gewerbe des Beraters in Versicherungsangelegenheiten?

 Hans Lungenschmid

lungenschmid.keg@ktv-ternberg.at

zum Leserbrief: „Zwangsbeiträge”.

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