22.8.2008 –
Was mich persönlich interessieren würde ist, warum es zu dem Vertragsrücktritt gekommen ist. Wäre der Grund, dass die Finanzierung nicht klappt, würde ich das dann als Unternehmerrisiko sehen. Wenn ich heute einen Kunden berate, er dann aber doch ein anderes Produkt bei einem anderen Berater wählt, wäre eine Honorarforderung ja auch mehr als nur in Frage zu stellen.
Hat der Makler die Finanzierung zustande gebracht und der Kunde hat es sich dann anders überlegt würde ich sehr wohl meinen das das Honorar dem Makler zusteht. Er hat seine Leistung in der gewünschten Qualität erbracht.
Ich darf als Betreuer – egal ob Makler, Agent, Vermögensberater – doch erwarten das ein Kunde, bevor er Beratungen in Anspruch nimmt, grundsätzlich die Entscheidung für oder gegen ein Eigenheim getroffen hat. Wenn ich einen Elektriker ersuche in meinem Haus alle Lichtschalter auszutauschen, wird der Elektriker auch sein Entgelt wollen, selbst wenn ich dann der Meinung wäre die neuen Lichtschalter gefallen mir nicht. Die Arbeit hat er verrichtet wie in diesem Fall der Makler auch, dem noch dazu auch gewisse Kosten (Telefon, Porto, vermutlich auch Kundenbewirtung) entstanden sind. Über die Höhe ist klarerweise zu diskutieren! Hier wird denke ich übers Ziel geschossen.
Horst Bühringer
zum Leserbrief: „Keine Kosten für Vorarbeit”.
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