Anwalt und Makler

23.2.2010 – Prinzipiell erhält ein Rechtsanwalt (mit dem vergleichen sich offensichtlich manche Makler) sein Honorar vom Auftraggeber, das ist beim Anwalt wie beim Makler der Kunde. Dass die Kosten dann hin und wieder ein Rechtschutzversicherer übernimmt, ist für manche Rechtsanwälte schon ein starker Druck. Aber Geld heiligt wie immer die Mittel. Dass aber viele Makler überhaupt kein Honorar mehr vom Kunden verlangen, sich nur mehr vom Versicherer bezahlen lassen, ist ja wohl schon irgendwie eigenartig, obwohl absolut verständlich.

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Franz Hasenberger

hasenberger@chello.at

zum Leserbrief: „Abhängigkeit”.

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