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Anliegen der Agenten und Makler

14.4.2009 – Die Banken erhalten eine unglaubliche Ausnahmeregelung – auf Kosten aller anderen Marktteilnehmer. Herr Riedelsperger will das Problem anscheinend nicht sehen? Wie bereits den Leserbriefen seitens der Maklerschaft zu entnehmen ist, handelt es sich keineswegs um eine „sinnlose“ Bestimmung. Unklar ist, ob er richtig informiert ist, wenn er behauptet, dass „die Banken dies ohnehin im Hauptrecht schon immer tun durften“.

Banken durften nur eingeschränkt tätig werden, wenn dies mit einem Geschäft des Hauptgewerbes zusammenhing. Fest steht, dass die Banken mehr als 700 Eintragungen im Nebenrecht platziert haben. Genau deswegen wurde still und heimlich der Interessenausgleich umgangen und der § 21 BWG verändert, zum Nachteil von uns allen (egal ob Makler oder Agent).

Noch unverständlicher wird das Ignorieren dieser Marktverzerrung durch Herrn Riedlsperger, wenn man sich in Erinnerung ruft, dass er bis dato immer die Berater-Qualität in die Diskussion geworfen hatte. Richtig so. Wie passt das nun zusammen, dass der Bank-Schalter-Berater zum Wunderwuzzi mutiert? Bank- und Versicherungsprodukte beraten und verkaufen muss?

Wir Agenten sagen: Banken sollen sich um ihre Bankprodukte kümmern. Versicherungsprodukte sollen von kompetenten Agenten und Maklern vertrieben werden. Gegen die enorme Bevorzugung der Banken ist anzukämpfen. Wer das nicht tut hat schon verloren. Vielleicht unterstützen uns die Makler – im Interesse ihrer eigenen Mitglieder – doch noch …

H.Emberger, Gremialobmann VA Tirol

h.emberger@tirol.com

zum Leserbrief: „Banken konkurrieren kleine Makler”.

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