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Angriffsfläche verkleinert

17.9.2008 – Meines Erachtens wird die Diskussion auf einer nicht ganz richtigen Ebene geführt. Die Aufgabe eines Versicherungsmaklers oder Vermögensberaters kann nicht die laufende „Due Diligence“ eines, in unserem Fall, Garantiegebers sein. Unsere Aufgabe ist es aber sehr wohl, aussagekräftige und verständliche Unterlagen (Ratings, Rankings, Referenzlisten, etc.) für die Kunden bereitzustellen.

Wenn im Zuge des Vertragsabschlusses der Kunde schriftlich bestätigt, über das Risiko des Garantiegebers aufgeklärt worden zu sein, bin ich meiner Aufklärungspflicht nachgekommen! Die Angriffsflächen von mir als Berater sind dadurch wesentlich verkleinert!

Marjan Kunčič

office@kuncic.at

zum Artikel: „Bankenpleite: Probleme für Makler?”.

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