Anachronistische Versicherer

7.12.2010 – Versicherer sind offensichtlich immer noch der Auffassung, dass Versicherungsmakler auch beim Entgelt bloß Außendienstler sind. Die lange überfällige Provisionsoffenlegung zeigt den krassen Gegensatz zwischen den gesetzlichen Verpflichtungen im Maklergesetz und der Erfüllbarkeit gemäß UGB als ordentlicher Kaufmann bei einem derartigen Minientgelt, noch dazu mit Rückrechnungsrisiko, insbesondere in der Lebensversicherung, ein Entgeltraub. Schon längst haben das zahlreiche Kollegen erkannt und arbeiten mit Zusatzhonorar, Kostenersatz oder auch nur mit Honorar mit gutem Erfolg in freier Vereinbarung mit ihren Kunden. Im öffentlichen Dialog wird das bisher meist verschwiegen was mittlerweile gängige Praxis ist.

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Es ist völlig irrational und anachronistisch zugleich, dass Versicherer einem best qualifizierten Versicherungsmakler vorschreiben, unabhängig vom Umfang und der Qualität der Beratungsleistung, wie viel er verdienen darf. Wo bleibt die Freie Marktwirtschaft? Nur Österreich hat innerhalb der EU ein Maklergesetz mit genauen Verpflichtungen und Rechten. Daneben gibt es eine Gewerbeordnung, die darauf überhaupt nicht Rücksicht nimmt, aber EU-Recht repräsentiert. Die Anforderungen aus der FGLV und der PZV wurden weder da noch dort legistisch nachgezogen. Für die technische Risikoanalyse etwa eines Gewerbe- oder Industriebetriebes hat keine Beraterform verpflichtende Ausbildungen. Es ist mehr als überfällig, klare legistische Ausrichtungen, Anforderungen und vor allem Transparenz bei den Beraterformen zu schaffen, um den Kunden Beratungssicherheit zu geben.

Die Versicherungsmakler gehören ausschließlich im Maklergesetz, die Agenten im Versicherungs-Vertragsrecht geregelt. In der Gewerbeordnung genügt bloß ein Verweis auf die jeweilige lex specialis. Mit dieser Systematik können auch andere Fachbereiche klar zugeordnet werden: Makler oder Agent für Fonds, Kredit, Wertpapier. Für das Entgelt dienen zeitgemäße Courtagevereinbarungen ohne Vorschreibung des Dienstleistungsumfanges und Berufsordnungen samt Honorarbuch. Die Diplomierten Versicherungstreuhänder praktizieren das bereits mit sehr gutem Erfolg.

Walter Michael Fink

office@RMF.at

zum Artikel: „Das zahlen Versicherungen an Provision”.

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