14.2.2010 – Versicherungsmakler sollen sich hinsichtlich der Zahlscheingebühr publizistisch unbedingt auf die Seite des VKI stellen! Allen Versicherungsmaklern sei angeraten, sich in solchen Sachen unbedingt auf die Seite des Kunden (wie es ohnehin unsere gesetzliche Verpflichtung ist) zu stellen. Denn nur mit solchen Aktionen können wir unserem Berufsstand gerecht werden und uns vom Image der restlichen Versicherungsvermittler (Agenturen, Banken, Autohäuser etc.) abheben. Außerdem wird der Kunde schamlos gemolken! Selbst bei Prämienzahlungen mit Erlagschein muss der Versicherer nicht mehr händisch eingreifen, sondern der Zahlungseingang wird vollelektronisch geprüft. Also für was dann die Erlagscheingebühr?
Gerald Tschrepitsch – IRH Industrie Risk Holding
g.tschrepitsch@industrie-risk.at
zum Artikel: „Konflikt um Zahlscheine”.
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