Am Golde hängt ...

13.1.2012 – ... doch alles! Dass die Finanzdienstleister mittels Prüfungsordnung ihren Tätigkeitsumfang praktisch ins Unendliche ausweiten wollen, ist die eine Seite. Dass eine 3-jährige Lehrzeit bei FDL zur Vermögensberatung reicht oder reichen soll, ist zwar bedauerlich, wäre aber eine interne Angelegenheit und würde hoffentlich vom zuständigen Ministerium anders gesehen.

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Dass aber die FDL uns via ihrer Prüfungsordnung „verordnen“, dass Lehre gleich als Meisterprüfung gilt, ist hingegen bereits ein starkes Stück. Dass man so nebenbei aus der Beratung über Gold auch ableitet, über dessen Verwahrung und Versicherung beraten (und vermitteln? – laut VVRL unterliegen jedenfalls alle vorbereitenden Handlungen der Richtlinie und bedürfen einer entsprechenden Eintragung im Vermittlerregister) zu dürfen oder zu müssen, kann man nur mehr mit Kopfschütteln kommentieren. Putziger geht es wohl nicht mehr!

Bin ich vielleicht auch Atomphysiker, sollte der Kunde in seinem Safe diesbezügliche geheime Dokumente aufbewahren? Oder mutiert denn jeder Makler oder Agent gleich zum Juwelier, nachdem er den Safe eines Kunden versichert hat, in dem sich Pretiosen befinden? So kreativ waren bisher nicht einmal die früheren Oberliberalisierer. Aber was fällt einem wohl nicht alles ein, wenn der Drang zum Golde so groß ist.

Rudolf Mittendorfer

r.mittendorfer@verag.at

zum Artikel: „Aufregung um geplante Prüfungsordnung”.

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