„Am End’ was kana nix“

21.1.2014 – „Am End’ was kana nix“, sprach Ferdinand Raimund schon im vorvorigen Jahrhundert. So verständlich der Sachverhalt vom OGH aus Kundensicht auch argumentiert ist, so bedenklich sind die unausgesprochenen Schlussfolgerungen daraus.

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Müssen wir demnächst auch mögliche Aushebelungen von Bedingungen durch die Judikatur in unsere Beratung einbeziehen – sprich Produkte auswählen, deren Bedingungen erwarteterweise im Schadenfall vor Gericht nicht halten?

Aber bei Provisionsverbot für unabhängige Makler wird das ja alles kein Problem sein; die werten Kunden werden Schlange stehen, um für derartige Diskussionen saftige Stundenhonorare zu zahlen.

Rudolf Mittendorfer

r.mittendorfer@unabhaengigeswirtschaftsforum.at

zum Artikel: „Rechtsstreit zwischen Versicherer und dem Staat vor OGH”.

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