17.9.2024 – Ich denke, dass es keines Kollektivs bedarf, vielmehr einer realistischen Herangehensweise an den materiellen Schaden und einer Versicherungslösung.
Mir sind keine Zahlen bekannt, bin kein Aktuar und glaube aber, dass die überwiegende Zahl an Schäden Kleinschäden sind, die es den Versicherungsgesellschaften schwer machen (Vollkaskogesellschaft).
1% Selbstbehalt vom Gebäude-Neubauwert und 2% Selbstbehalt von der Inhaltsversicherungssumme, würden eine Vielzahl von Schadenleistungen vermeiden. Die Versicherungssumme (obligatorisch und ohne Diskussion), zum Vollwert!
Das Thema wird schon seit längerem beim Namen genannt; Nat-Kat Deckung, Naturkatastrophe! Wenn von einer Katastrophe die Rede ist, wird wohl der durchschnittliche VN verstehen, dass es um keine Peanuts geht, sondern um Großschäden.
Beispiel: Eigenheim-Neubauwert: € 750,000,– Selbstbehalt: € 7.500,– (das ist kein großer Gebäudeschaden und nicht existenzgefährdend), Wohnungsinhalt: € 150.000,–, Selbstbehalt: € 3.000,– (das werden die meisten ohne Schrammen überleben).
Ich bearbeite zu dem Ereignis der vergangenen Tage ca. 25 Schadenfälle. Würde das obige Beispiel zur Anwendung kommen, gäbe es keine Schadenzahlung seitens der Versicherungen und keiner meiner Kunden würde in eine existenzbedrohende Lage abrutschen. Für Schäden über den Selbstbehalt hinaus bestünde Sicherheit zum Erhalt der geschaffenen Werte.
Oswald Szabo
zum Artikel: „Natkat: Ein Maßnahmenkatalog für weniger Deckungslücken”.
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