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Alles brennen lassen?

21.1.2022 – Das Gerücht ist also offensichtlich wahr, dass man lieber alles brennen lassen soll, … Das Beispiel zeigt lebhaft, wie sich der Versicherer, mit der Berufung auf seine eigenen sekundären Leistungseinschlüsse, durch kundenfeindliche Interpretation, von der vertraglichen Leistungspflicht freispielen möchte.

Wo doch der Einsatz der Feuerwehr, selbst wenn er vergeblich durchgeführt wird, einen versicherten Schadensminderungsaufwand darstellt und die Kosten bedingungsgemäß versichert sind.

Auch wenn der Einsatz hier nicht vom Versicherungsnehmer initiiert wurde, man darf sich nicht wundern, wenn dieser den Kopf schüttelt und sagt: „Das nächste Mal hol ich dann halt keine Feuerwehr und lass es brennen!“

Außerdem fällt auf, dass sich wieder einmal eine Versicherung gegen die Beteiligung am Schlichtungsverfahren entschieden hat. Keine Bereitschaft, die Angelegenheit sachlich auszureden. Ist es die Angst, in der Sache zu unterliegen, oder will man mit uns Maklern nicht auf gleicher Augenhöhe reden?

Michael Kaderabek

michael.kaderabek@team-24.at

zum Artikel: „Deckungsstreit wegen Schäden nach Feuerwehreinsatz”.

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