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Alle Verwaltungskosten offen legen

6.3.2008 – Transparenz und Offenlegung der Provision der Makler ist wirklich ein vieldiskutiertes Thema. Sollte eine Offenlegung durchgesetzt werden, dann hat die Offenlegung der gesamten Verwaltungskosten zu erfolgen, in denen auch die Vermittlungsprovision enthalten ist.

Es wäre nicht sinnvoll, nur den Teil offen zu legen, der tatsächlich Neid beim Versicherungskunden auslösen könnte. Nur die Information über die gesamten Verwaltungskosten hat für den Kunden tatsächlich Relevanz.

Nicht selten stößt man als Makler auf Verträge (zum Beispiel Er- & Ablebensversicherungen), in denen der Versicher die Kostenanteile der Prämie (Anteile Risikoprämie und Sparprämie) bekannt gibt.

Solche Verträge sind auf der Basis des Transparenzgebots nicht sinnvoll zu beurteilen. Von Verwaltungskosten ist dabei noch gar nicht die Rede.

Der Versicherungskunde muss, wenn von Transparenz gesprochen wird, davon informiert werden welcher Anteil Prämien (Risiko und Sparprämien) zugewiesen ist und welcher Teil nicht zur Übernahme von Risiken verwendet wird.

Michael Bernhart

michael@bernhart.at

zum Artikel: „Keine Neidgefühle schüren!”.

Leserbriefe zum Leserbrief:

Ing. Gerald Winterhalder - Wenn Transparenz, dann richtig! mehr ...

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weitere Leserbriefe
6.3.2008 – Helmut Ernegger zum Artikel „Keine Neidgefühle schüren!”. mehr ...