Alle althergebrachten Gepflogenheiten prüfen

1.2.2011 – Im Grunde genommen ist es so, dass alle (!) Gepflogenheiten von Banken und Versicherern, die noch von vor der Zeit des EU-Beitritts Österreichs stammen, genauer unter die Lupe genommen werden müssen. Das gilt nicht nur für das Kartellamt, sondern auch für Gesetzgeber, FMA, Kammern und jene, die beratenderweise Produkte dieser Gesellschaften vermitteln, also WPDLU, WPF, Versicherungsmakler und Vermögensberater.

WERBUNG

In diesem Zusammenhang sollte auch gesetzlich verboten werden, dass sich Mitarbeiter von Banken und Versicherern, die im Interesse ihres Unternehmens auftreten, „Kundenberater“ nennen. Das muss den tatsächlich beratenden Berufen und ihren unabhängigen Proponenten vorbehalten sein.

Christoph Ledel

christoph.ledel@gmx.com

zum Leserbrief: „Nebelgranate, die Brisanteres verdeckt”.

Ihr Wissen und Ihre Meinung sind gefragt

Ihre Leserbriefe können für andere Leser eine wesentliche Ergänzung zu unserer Berichterstattung sein. Bitte schreiben Sie Ihre Kommentare unter den Artikel in das dafür vorgesehene Eingabefeld.

Die Redaktion freut sich auch über Hintergrund- und Insiderinformationen, wenn sie nicht zur Veröffentlichung unter dem Namen des Informanten bestimmt ist. Wir sichern unseren Lesern absolute Vertraulichkeit zu! Schreiben Sie bitte an redaktion@versicherungsjournal.at.

Allgemeine Pressemitteilungen erbitten wir an meldungen@versicherungsjournal.at.

weitere Leserbriefe
1.2.2011 – Florian Bauer zum Leserbrief „Nebelgranate, die Brisanteres verdeckt” mehr ...
 
1.2.2011 – Richard Reinbacher zum Leserbrief „Nebelgranate, die Brisanteres verdeckt” mehr ...