2.11.2009 – Es ist das alte Dilemma, das uns oftmals dem Versicherungsnehmer raten lässt, zwar eine Alarmanlage zu installieren und in Schuss zu halten, sie aber nicht in der Polizze festschreiben zu lassen.Die Gefahr, dass ausgerechnet beim Schadenfall einzuschalten vergessen wurde oder ein bekanntes technisches Gebrechen die Funktion kaltstellt und somit zur Leistungsfreiheit des Versicherers führt, ist einfach zu groß. Nicht falsch können deutlich sichtbare Aufkleber sein, die auf die Anwesenheit der Herren Mr. Smith und Dr. Wesson (in Form derer Produkte) oder eines ausgesprochen unfreundlichen Hundes hinweisen.
Ing. Gerald H. Winterhalder
zum Artikel: „Schutz vor ungebetenen Besuchern”.
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