Agenten wäre mit Grundrechten für Berufsausübung mehr geholfen

Ob die Arbeitslosenversicherung für Unternehmer Sinn macht, wird die Zukunft zeigen. Für die selbständigen Versicherungsagenten kann ich mir eine Arbeitslosigkeit nicht vorstellen. Denn arbeitsunfähig ist nicht arbeitslos. Aber grundsätzlich toll, wenn der Gesetzgeber eine solche Möglichkeit schafft. Uns Versicherungsagenten wäre mit Grundrechten für die Ausübung unseres Berufsstandes, die wir seit Jahren vom Gesetzgeber einfordern, mehr geholfen. Die existenzielle Grundlage eines Unternehmers abzusichern, sollte in der heutigen Zeit als selbstverständlich angesehen werden. Wir können zwar nicht arbeitslos werden, aber wir verlieren, wenn wir unser Agenturverhältnis wechseln wollen, unsere gesamte wirtschaftliche Existenz.

Peter Salek

WERBUNG

peter.salek@tele2.at

zum Artikel: „Rettungsring für Betriebe in Not”.

Ihr Wissen und Ihre Meinung sind gefragt

Ihre Leserbriefe können für andere Leser eine wesentliche Ergänzung zu unserer Berichterstattung sein. Bitte schreiben Sie Ihre Kommentare unter den Artikel in das dafür vorgesehene Eingabefeld.

Die Redaktion freut sich auch über Hintergrund- und Insiderinformationen, wenn sie nicht zur Veröffentlichung unter dem Namen des Informanten bestimmt ist. Wir sichern unseren Lesern absolute Vertraulichkeit zu! Schreiben Sie bitte an redaktion@versicherungsjournal.at.

Allgemeine Pressemitteilungen erbitten wir an meldungen@versicherungsjournal.at.

weitere Leserbriefe
14.2.2008 – IVVA Team zum Artikel „Rettungsring für Betriebe in Not”. mehr ...