Äußerst vereinfachtes Wunschdenken

19.4.2013 – Mag sein, dass es gelingt, dass Angestellte von Versicherungen von der IMD 2 ausgenommen werden – auch wenn das Schlagwort des „level playing field“ anderes aussagt. Aber selbst wenn Agenten oder sogar Mehrfachagenten wie Herr Hasenberger von allfälliger Provsionsoffenlegung oder Verbot nicht betroffen sein würden, so ist doch sein unverhohlener Jubel etwas verfrüht. Glaubt er tatsächlich, dass sich derartige Eingriffe für einzelne Gruppen folgenlos zeigen?

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Falls die IMD 2 nur für Makler gälte, dann würden die meisten wohl sofort Agenten werden – und der Mitbewerber hätte halt eine andere Gewerbebezeichnung. Oder die (verbleibenden) Makler sind mit gravierend günstigeren Nettoprämien am Markt. Das bringt alle anderen unter Preisdruck, während nur die Makler Honorar verlangen können. Und da frohlockt Herr Hasenberger und nimmt an, dass dies keine Auswirkung – auch auf die Agenten – hätte? Fürwahr, er hat recht, seine Ausführungen sind wirklich eine „äußerst vereinfachte Darstellung“.

Es mag standespolitisch legitim sein, sich über den möglichen Schaden eines Mitbewerbers zu freuen, und moralische Aspekte will ich hintanstellen. Aber einen Schritt in die Zukunft und einmal ums Eck gedacht, müsste doch jedermann feststellen, dass die diskutierten Maßnahmen eine katastrophale Wirkung für alle hätten. Makler, Agenten, Versicherungen – und Konsumenten!

Rudolf Mittendorfer

r.mittendorfer@unabhaengigeswirtschaftsforum.at

zum Leserbrief: „Mehrfachagenten-Schein lösen”.

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