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Änderung der Spielregeln

3.4.2009 –

Ganz kann man der Argumentation nicht folgen: Da wurde dem Versicherungsnehmer ein gewisser Ertragslevel beim Abschluss zugebilligt. Ob allerdings auch eine differenzierte Vorgangsweise bei vorzeitiger Vertragsauflösung beidseitig vereinbart und akzeptiert wurde, wäre zu prüfen. Eine nachträgliche einseitige und für den Kunden nachteilige Änderung der „Spielregeln“ wäre gerade jetzt nicht zu empfehlen.

Ing. Gerald H. Winterhalder

office@alcor.at

zum Artikel: „Standard Life will Vertragskündigungen vorbeugen”.

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