Absurdität

23.2.2008 – Ein fachlich äußerst interessanter Ansatz. Ein solcher Vorgang muss auch im Beratungsgespräch – also im Protokoll – auf jeden Fall festgeschrieben werden. Und zwar gleichzeitig mit dem Hinweis auf Übernahme der Haftung; ganz oder zumindest teilweise.

Damit wird die Absurdität und Standeswidrigkeit noch einmal mehr deutlich. Kein Anwalt oder Steuerberater würde sich eine derartige Vorgangsweise einfallen lassen; kein Klient würde sich in einer dieser Kanzleien getrauen, ein solches Begehren zu stellen.

KR akad.Vkfm. Kurt Dolezal

kr.dolezal@ccaedv.at

zum Leserbrief: „Steuerpflichtig”.

Ihr Wissen und Ihre Meinung sind gefragt

Ihre Leserbriefe können für andere Leser eine wesentliche Ergänzung zu unserer Berichterstattung sein. Bitte schreiben Sie Ihre Kommentare unter den Artikel in das dafür vorgesehene Eingabefeld.

Die Redaktion freut sich auch über Hintergrund- und Insiderinformationen, wenn sie nicht zur Veröffentlichung unter dem Namen des Informanten bestimmt ist. Wir sichern unseren Lesern absolute Vertraulichkeit zu! Schreiben Sie bitte an redaktion@versicherungsjournal.at.

Allgemeine Pressemitteilungen erbitten wir an meldungen@versicherungsjournal.at.

weitere Leserbriefe