22.8.2008 –
Ich finde dieses Urteil absolut kontraproduktiv! Das hieße ja: Hoch lebe die Zillmerung und der Aktionismus zum Produktverkauf. Hoch lebe die Degradierung des Maklers zum Produktverkäufer. Ich dachte, wir wären dabei, das zu überwinden.
Vom Makler wird verlangt, dass er den Kunden umfassend berät. Er muss dafür Kenntnisse in vielen Rechtsbereichen einbringen und aus Kundenwünschen einen Bedarf ableiten und all das kommunizieren. Außerdem ist er – anders als Rechtsanwälte (und Richter) – zum Erfolg verpflichtet!
Fazit: Es gibt eine eigenständige Beratungsleistung, die nicht gratis zu haben ist. Daneben gibt es eine Vermittlungsleistung, die darin besteht, dass der Markt im Hinblick auf Produkte permanent recherchiert wird. Dazu muss der Makler Informationsveranstaltungen von Versicherungsgesellschaften und anderen Institutionen wahrnehmen, muss sich um Ratings kümmern und (kostspielige) Lizenzprogramme zur Verfügung haben.
Und dann degradiert ein Richter (den die Bezüge und späteren Pensionen aus der Steckdose beglücken ...), das alles auf die Ebene eines Hobbys!
Ein Kunde, der sich 20 Stunden beraten lässt, vorher eine Honorarvereinbarung unterschrieben hat, später ohne Gegenleistung verschwindet und dann auch noch den Joker einer Rechtssprechung ziehen kann, die aus dem Mustopf kommt - diese Geschichte ist für mich fassungslos!!!!
Susanne Richter Versicherungsmaklerin
zum Leserbrief: „Honorarhöhe vorher mitteilen”.
Manfred Taudes - Eine eigene Makler-Kammer. mehr ...
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