23.11.2009 – Dem Oberlandesgericht kann man nur gratulieren und dem ist kaum etwas hinzuzusetzen. Aus Kundensicht ist die Versicherungsvermittlung als Agent höchst entbehrlich, und in der Form Mehrfachagent sogar für Kunden gefährlich, da er ja meist glaubt, einem Vermittler in Maklerqualität gegenüberzusitzen. Den (wohl tatsächlich unbedeutenden und damit auch lächerlichen) Marktanteil von 1 bis 3 Prozent bestreitet ja niemand, auch als ehemaliger Versicherer kann ich diesen nur bestätigen. Ich bin überzeugt: Mit Transparenzrichtlinien und Provisionsoffenlegung wird der Makler überleben, der Agent wohl kaum ... Oder womit würde er gleich hohe Courtagen rechtfertigen? Mit seiner Arbeit für eine Gesellschaft etwa? Mit seinem profunden Marktresearch? Somit ist dem Spuk ohnehin ein Ablaufdatum eingebrannt. Also, keine Aufregung, manches regelt sich ganz von allein ...
Walter Schuster
zum Artikel: „Brisantes Urteil zu Mehrfachagenten”.
Adrian Schatz Versicherungsvermittler - Scheingefechte. mehr ...
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