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Abgrenzung notwendiger denn je!

6.8.2009 – Selbstständiger Versicherungsvermittler zu sein heißt nicht automatisch, Versicherungsmakler zu sein. Mit Recht dürfen unsere Mitglieder erwarten, dass ihre gesetzliche Standesvertretung mehr denn je optimale rechtliche Rahmenbedingungen schafft und bei Verstößen diese auch ahndet. In Zeiten eines weltweiten Nachdenk- und Reinigungsprozesses, wo jeder in seinem Betrieb Abläufe und Kosten zu evaluieren hat und am Ende des Tages dann gestärkt aus diesem wichtigen Lebensabschnitt herausgeht, wenn er sich seiner Stärken besinnt und Schwächen ausmerzt.

Wir wären ja von allen guten Geistern verlassen, wenn wir mit dieser Erfahrung heute nicht mehr denn je, als einzige Klientenvertreter unter den Versicherungsvermittlern, Kraft eines Bundesgesetzes aus dem Jahr 1996 für eine klare Abgrenzung zu den Versicherungsvertretern eintreten würden. Jede Aufweichung und Verwässerung von klaren, eindeutigen und in der Erwartungshaltung der Versicherungskunden verankerten Begriffen – sei es auf Wunsch der Versicherungsvertreter oder der Vermögensberater – ist schon alleine aus Gründen der Transparenz und natürlich auch aus Haftungsgründen rigoros abzulehnen. Keine politische Partei wird ein Thema aufgreifen, bei dem Konsumentenschutz mit Füßen getreten wird. Vertrauen ist gefragt und nicht ganz zufällig auch das Thema des europäischen Forums Alpbach 2009, wo Versicherungsexperten vom 30. August bis 2. September Zukunftsgespräche führen.

Manfred Taudes, NÖ FG-Ausschussmitglied

manfred.taudes@vataudes.at

zum Leserbrief: „Ungebunden statt unabhängig ”.

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