12.7.2009 – Ich habe mir ganz kurz überlegt, Herrn Andexlinger wegen der Verbreitung vollkommen falscher Tatsachen zu klagen, es ist mir aber die Zeit dafür viel zu schade. Bei diesem Punkt geht es – wie bereits Komm.Rat Wolfgang Göltl geschrieben hat – lediglich um eine korrekte Umsetzung der Versicherungsvermittlungsrichtlinie in nationales Recht.
Wir haben zwar schon erlebt, dass vertrauliche Gespräche durch den Obmann der Agenten weiterverbreitet wurden. Aber im gegenständlichen Fall haben offenkundig die Funktionäre der Agenten keine Kenntnis über das öffentliche Reformpapier erhalten – jedenfalls nicht der Herr Andexlinger, sonst würde er kaum so abenteuerliche Hypothesen formulieren.
Gunther Riedlsperger
zum Leserbrief: „Ein Mitbewerber abgewehrt”.
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